Zunächst möchten wir klarstellen, dass wir nicht generell gegen Freiflächensolaranlagen sind, auch nicht in Katzweiler. Aber man sollte die Bürger mitnehmen und deren Bedenken und Wünsche ernst
nehmen. Ansonsten wächst der Unmut und die Unzufriedenheit! Es lohnt sich den Dialog mit den Bürgern zu suchen!!
Insbesondere wenn man über eine Bürgergenossenschaft redet, dann sollte ein solches gemeinschaftliches Projekt nicht auf Kosten anderer Mitbürger
gehen!
Warum sind wir gegen die Flächen Am Kreuzweg und Weidendell?
- Im speziellen Fall geht es um eine Fläche von ca 9 ha (Am Kreuzweg und Weidendell), und die Anwohner am nördlichen Ortsrand hätten wegen der besonderen Lage einen frontalen Ausblick auf
die geplante Solaranlage. Einige Fotos befinden sich auf dieser Seite. Man Stelle sich vorher eine Aussicht auf grüne Wiesen und Weiden vor, und nachher auf eine schwarze, möglicherweise
spiegelnde Fläche! Uns ist kein derart markanter Solarpark bekannt, bei dem die Bewohner direkt auf diese Fläche schauen. Und wir denken, dass es nicht notwendig ist. Im folgenden legen wir nah warum
wir das denken.
- Um die Belastung der einzelnen Gemeinden möglichst gering zu halten, sollten die Belastung gleichmäßig auf alle Gemeinden aufgeteilt werden. Unter Klimaschutz und Ausbauziele haben wir so gezeigt, dass Katzweiler nur 4,6 ha an Freiflächenphotovoltaik-Fläche anbieten müsste, um die Ausbauziele des Bundes für
2045 zu erfüllen; dafür wären die Flächen am Keller und Bremersgarten ausreichend und die Flächen direkt vor unseren Fenstern nicht notwendig.
- Es gibt auch noch andere Flächen:
- Beispielsweise ist eine Freiflächensolaranlage am Wingertsberg in Katzweiler geplant, ca. 8 ha. Alles spricht aus unserer Sicht für diese Fläche: der Eigentumer möchte, die Fläche ist nach Süden
ausgerichtet, die Fläche ist von anderen Siedlungsflächen nicht einsehbar, nur von den gegenüberliegenden Wiesen/Ackerflächen, optimale Anbindung an das
Stromnetz (Mittelspannungstrafo vor Ort). Im ersten Entwurf des IGR Gutachten taucht die Fläche nicht auf, vmtl. wegen dem Schuzabstand zu Siedlungsflächen von 200m. In dem Fall ist der
Schutzabstand vmtl. nicht notwendig, da der Eigentümer der Siedlungsfläche derselbe ist wie der Eigentümer der vorgesehen 8ha für die PV-Anlage. Zusätzlich ist die Anbindung an das
Stromnetz am Wingertsberg wesentlich kostengünstiger/einfacher zu realisieren als am Kreuzweg und Weidendell, wo eine Querung der B270 und der Lauter wohl notwendig wären.
- Eine zusätzlich geeignete Fläche in Katzweiler zeigt IGR in der Nähe (Südlich) des Himmelsblicks auf (Eine Ackerfläche, auch bedingt geeignet
wohl wegen Ackerzahl). Diese Fläche erscheint uns geeignet, weil nicht einsehbar von Siedlungsflächen, und eine günstige Anbindung ans Energienetz (Hoch- und Mittelspannungsfreileitungen sind in
nächster Nähe). Was die Eigentümer und Anwohner der Flächen sagen? Das müsste man klären.
- Dann ist eine bedingt geeignete Fläche westlich des Kühbörncheshofes aufgezeigt. Auch diese Fläche ist nicht von Siedlungsflächen aus einsehbar. Was die Anwohner und Besitzer davon halten? Das
sollte man klären!
- Nicht aufgeführt im IGR Gutachten sind große Südhangflächen angrenzend an das Industriegebiet Nord (Altes Feld); insgesamt mindestens 25 ha; Wäre hier nicht potential für eine große
Freiflächensolaranlage, evtl. eine Agrisolaranlage? Das sollte mit den Eigentümern besprochen werden!
- Nicht aufgeführt ist eine große Wiesenfläche in der Nähe zum Kühbörncheshofes, die evtl. auch geeignet wäre und nicht einsehbar ist: Gersrech, mehr als 10ha.
- und in Anbetracht der geplanten Erweiterung des Industriegebietes Nord auf Katzweiler Gemarkung (man hört von bis zu 25 ha!), sollte man überlegen, ob das nicht genug zusätzliche Versiegelung
wäre für Katzweiler und daher Flächen außerhalb von Katzweiler gesucht werden sollten!
Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung unserer Argumente gehen den Solarpark an der L388:
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ein Bürgerprojekt auf Kosten von Bürgern?!
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die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
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verminderter Erholungswert der Umgebung: Tourismus, Nordic- Walking- Strecke, Wanderweg
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Unmittelbare Einsehbarkeit von mindestens 40 Häusern aus
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Nähe zum Wohngebiet
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evtl. Blendwirkung
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Bereits vorliegende Schallbelastung durch L388 kann verstärkt werden (Reflexionen)
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damit einhergehende Wertminderungen der bestehenden Wohnhäuser
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Naturschutzbelange (Störche, Turmfalke, Roter Milan)